Politik pusht Balkonkraftwerke. Wann kommt der Solar-Wumms?

Politik pusht Balkon-PV

In Deutschland werden Balkonkraftwerke und Stecker-Solaranlagen immer populärer. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert erneuerbare Energien durch verschiedene Programme und Gesetze und möchte die Nutzung von Balkonkraftwerken in Zukunft erleichtern.

Die Solarrevolution ist somit im vollen Gange und das deutsche (BWMK) unterstützt diese Entwicklung. In dem am 10.03.2023 veröffentlichten Entwurf einer Photovoltaik-Strategie (Solarpaket 1) ist ein strategisches Zielbild formuliert, in dem vorgesehen ist das die Vorschriften für den Anschluss, Inbetriebnahme und Meldepflichten von Balkonkraftwerken deutlich vereinfacht werden.

In Zukunft können somit die Stecker-Solaranlagen einfach installiert, aufgebaut und in Betrieb genommen werden. Zudem soll der Aufwand bei der Meldepflicht deutlich reduziert werden.

Die nächsten Schritte und Maßnahmen die umgesetzt werden sollen:

Meldepflichten vereinfachen oder streichen
Schuko-Stecker wird als Energiesteckvorrichtung zugelassen
Aufnahme von Stecker-Solaranlagen in den Katalog WEG/BGB
Wechselrichter Leistungsgrenze wird von 600 Watt auf 800 Watt erhöht
Rückwärts drehende Stromzähler (Ferraris-Zähler) können weiter laufen

Vereinfachte Meldepflichten

Eine der bedeutendsten Maßnahmen betrifft die Vereinfachung von Meldepflichten für Balkonkraftwerke. Bisher mussten diese Anlagen sowohl im Marktstammdatenregister eingetragen als auch dem Netzbetreiber gemeldet werden. Doch bald soll eine Doppelmeldung entfallen und der Anschluss über einen Schuko-Stecker erlaubt werden.

Schuko-Stecker Anschluss

Der Anschluss über Schuko-Stecker soll erlaubt werden, was über die Produktnorm DIN VDE V 0126-95 geregelt werden soll. Eine Entwurfsfassung davon soll schon existieren und lediglich den Anschluss an Mehrfachsteckdosen untersagen. Das könnte durch einen Hinweis am Kabel geregelt werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat den Dialog mit den Normungsstellen aufgenommen. Das klingt doch schon einmal vielversprechend!

Aufnahme in den Katalog WEG/BGB 

Noch wichtiger ist der Punkt, Balkonkraftwerke in den Katalog privilegierter Maßnahmen im WEG/BGB aufzunehmen. Bisher muss der Betrieb eines Balkonkraftwerks durch die Wohnungseigentümergemeinschaften  oder den Vermieter genehmigt werden. Mit Aufnahme in den Katalog privilegierter Maßnahmen gäbe es kein Widerspruchsrecht mehr und die Mieter hätten dann einen Anspruch auf Zustimmung für den Betrieb eines Balkonkraftwerks. WEG (Wohnungseigentumsgesetz)/ BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)

Balkonkraftwerke mit höherer Leistungsgrenze

Bislang war die Leistungsgrenze der Wechselrichter auf 600 Watt begrenzt. Doch nun gibt es gute Nachrichten: Die Leistungsgrenze soll auf maximal 800 Watt erhöht werden. Balkonkraftwerke sind eine beliebte Möglichkeit, um erneuerbare Energien zu nutzen und gleichzeitig Geld zu sparen. Doch bislang waren die Möglichkeiten aufgrund der begrenzten Leistungsgrenze von 600 Watt eingeschränkt. Das bedeutet, dass die Balkonkraftwerke nur eine begrenzte Menge an Strom produzieren konnten. Das führte dazu, dass sie in der Regel nur einen Teil des Strombedarfs eines Haushalts decken konnten.

Die gute Nachricht ist, dass die Leistungsgrenze der Wechselrichter für Balkonkraftwerke nun auf maximal 800 Watt erhöht werden soll. Durch die Erhöhung der Leistungsgrenze ergeben sich neue Einsatzmöglichkeiten für Balkonkraftwerke. So können sie nun einen größeren Teil des Strombedarfs eines Haushalts abdecken und damit einen höheren Beitrag zur Energiewende leisten. Auch für Mieter und Wohnungseigentümergemeinschaften ergeben sich neue Möglichkeiten, um erneuerbare Energie zu nutzen. Durch die höhere Leistungsgrenze  können nun auch größere Balkonkraftwerke installiert werden, die mehr Strom produzieren und damit auch für größere Haushalte geeignet sind.

Damit ein Balkonkraftwerk Betreiber von der Erhöhung der Leistungsgrenze auf 800 Watt profitieren kann, müssen bestimmte technische Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen ist es wichtig, dass die Solarmodule eine ausreichende Leistung haben, um die höhere Leistungsgrenze zu erreichen. Zudem muss der Wechselrichter entsprechend dimensioniert sein, um die höhere Leistung der Solarmodule zu verarbeiten.

Rückwärts drehender Ferraris-Zähler erlaubt

Eine weitere wichtige Änderung betrifft rückwärts drehende Zähler. Es soll erlaubt werden, Balkonkraftwerke vorübergehend hinter jedem vorhandenen Zählertyp zu betreiben, einschließlich rückwärts drehender Ferraris-Zähler. Dies soll jedoch nur geduldet werden, bis der Netzbetreiber geprüft hat, ob ein neuer Stromzähler (Smart-Meter) erforderlich ist und dieser gegebenenfalls installiert wird. Ein dauerhafter Betrieb von Steckersolargeräten hinter rückwärts drehenden Ferraris-Zählern sowie eine Ausweitung auf andere, größere PV-Anlagen ist nicht geplant.

Die Änderungen und Vereinfachungen sollen dazu beitragen, die Nutzung von Balkonkraftwerken attraktiver zu machen und damit den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland zu fördern.

Schnelle Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure

Wann genau die Änderungen umgesetzt werden, lässt sich auf Basis des Papiers des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz nicht voraussagen. Es ist erfreulich zu sehen, dass die Politik die Vorteile von Balkonkraftwerken erkannt hat und ihre Verbreitung unterstützt. Für die Umsetzungen der Änderungen und Vereinfachungen müssten diverse Akteure zusammenarbeiten, darunter die Normungsstellen, die Netzbetreiber, die Wohnungseigentümergemeinschaften und Vermieter sowie die Nutzer der Balkonkraftwerke, betonte das Bundeswirtschaftsministerium.

Es bleibt zu hoffen, dass die Umsetzung der geplanten Maßnahmen schnell und reibungslos erfolgt, damit noch mehr Menschen von den Vorteilen der Balkonkraftwerke profitieren können. Wann die einzelnen Änderungen umgesetzt werden, lässt sich auf Basis des Papiers nicht voraussagen.

Balkonkraftwerke sind eine großartige Möglichkeit, um die eigene Energieversorgung zu verbessern und die Umwelt zu schonen. Es ist zu hoffen, dass noch weitere Maßnahmen folgen werden, um die Nutzung erneuerbarer Energien weiter zu fördern und auszubauen.

Update

Seit dem 16.05.2024 ist das Solarpaket 1 mit zahlreichen Änderungen in Kraft getreten. Unter dem Blog-Beitrag: Balkonkraftwerke mit neuen Regeln – finden Sie alle wichtigen Gesetzesänderungen!

16. Mai 2024 by Andreas Mense

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