Recht aufs Balkonkraftwerk – Neues Gesetz im Mietrecht

balkonkraftwerk und solar panels auf einem balkon

Privilegierung von Balkonkraftwerken im Wohnungseigentums- und Mietrecht

• Bisher waren vor allem Eigenheimbesitzer auf dem Solarmarkt aktiv, jetzt erhalten auch Mieter und Wohnungseigentümer die Möglichkeit, in Balkonkraftwerke zu investieren um ihren eigenen Sonnenstrom zu produzieren und die Stromrechnungen zu senken.

Am 4. Juli 2024 wurde vom Bundestag ein Gesetz des Miet- und Wohnungseigentums-rechts mit großer Mehrheit verabschiedet, um die Hürden für die Inbetriebnahme von Steckersolargeräte zu senken.

Mit dieser Novelle des Bundesjustizministeriums ist jetzt die Aufnahme von Steckersolargeräten in den Katalog der Maßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verabschiedet worden. Also die Privilegierung des Balkonkraftwerks im Miet- und Wohneigentumsrecht – das „Recht aufs Balkonkraftwerk“.

Vermieter, Hausverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) müssen jetzt Mini-PV-Anlagen genehmigen, solange keine wesentlichen Gründe dagegen sprechen. Mit der Gesetzesänderung werden Steckersolargeräte als “privilegierte bauliche Veränderungen” eingestuft, auf die Mieter und Wohnungseigentümer Anspruch haben.

Indem jetzt Balkonkraftwerke zu “privilegierte bauliche Veränderungen” werden, müssen Mieter oder Wohnungseigentümer die Installation nicht mehr begründen. Falls ein Mieter in einer Eigentumswohnung wohnt, kann er vom Vermieter verlangen, in der Eigentümerversammlung (ETV) einen entsprechenden Beschluss zu erwirken. Diese hat laut Bundesjustizministerium Ermessensspielraum, wie das Balkonkraftwerk aussehen kann. Allerdings darf die ETV keine überzogenen Vorgaben machen, um eine Montage und Inbetriebnahme einer steckerfertigen Solaranlage zu verhindern.

Die Initiative des Justizministeriums zur Senkung der rechtlichen Hürden für Balkonkraftwerke ist Teil der Photovoltaik-Strategie der Bundesregierung. Abschließend müssen die Neuregelungen noch im Bundesrat verabschiedet und im Bundesanzeiger veröffentlicht werden, damit sie zum Ende dieses Monats (Juli 2024) in Kraft treten können.

Update 27.09.2024

Bundesrat billigt Erleichterungen für Balkonkraftwerke

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 27. September 2024 Änderungen am Wohnungseigentums- und Mietrecht gebilligt, die unter anderem das Anbringen von sogenannten Steckersolaranlagen – auch bekannt als Balkonkraftwerke – erleichtern.

Anspruch auf Installation von Balkonkraftwerk

Mit der Gesetzesänderung zählen Steckersolaranlagen zu den sogenannten privilegierten Vorhaben. Genau wie bisher schon bei baulichen Veränderungen, die zum Beispiel dem Gebrauch behinderter Menschen oder dem Laden von Elektrofahrzeugen dienen, können Eigentümergemeinschaften den Einbau von Steckersolaranlagen zur Stromerzeugung nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern. Zwar konnten Eigentümer und Eigentümerinnen bereits bisher mit Zustimmung der Eigentümergemeinschaft ein Balkonkraftwerk installieren. Diese Zustimmung zu erhalten habe sich jedoch oft als schwierig erwiesen, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Gleichermaßen haben Mieterinnen und Mieter nun einen Anspruch auf die Erlaubnis des Vermieters zur Installation einer Steckersolaranlage.

Die neuen Regelungen fördern nicht nur die nachhaltige Energiegewinnung, sondern schaffen auch finanzielle Anreize für Eigentümer und Mieter. Durch die Nutzung von Steckersolaranlagen können Haushalte die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringern und gleichzeitig ihre Stromkosten senken. Zudem wird der Beitrag zur Energiewende gestärkt, da jede installierte Anlage in der Summe einen positiven Effekt auf die CO2-Bilanz hat. Um das Bewusstsein für diese Möglichkeiten zu erhöhen, plant die Regierung zusätzlich Informationskampagnen, die über die Vorteile der Balkonkraftwerke aufklären und praktische Tipps zur Installation und Nutzung bereitstellen. Aktiv unterstützt werden sollen auch Initiativen zur Bildung von Nachbarschaftsprojekten, in denen mehrere Wohnungen gemeinsam Anlagen anschaffen und deren Energieerträge teilen. Solche Modelle könnten nicht nur den Einzelnen entlasten, sondern auch das nachbarschaftliche Miteinander stärken und das Potenzial gemeinschaftlicher Ressourcengewinnung ausschöpfen.

Im Fokus der Gesellschaft

In den letzten Jahren hat sich das Thema erneuerbare Energien immer mehr in den Fokus der Gesellschaft gerückt. Insbesondere die Nutzung von steckerfertigen Solaranlagen zur Stromerzeugung erfreut sich großer Beliebtheit, da sie nicht nur umweltfreundlich, sondern auch kostengünstig sind. Doch gerade im Wohnungseigentums- und Mietrecht gab es einige Hürden, die es zu überwinden galt, um Balkonkraftwerke installieren zu können.

Ein Balkonkraftwerk ist eine kleine Solaranlage, die auf dem Balkon oder der Terrasse einer Wohnung angebracht werden kann. Sie besteht in der Regel aus zwei Solarmodulen, einem Wechselrichter und einem Netzanschluss. Mit Hilfe dieser steckerfertigen Solaranlage können Mieter und Wohnungseigentümer ihren eigenen Strom erzeugen und somit unabhängiger von großen Energieversorgern werden.

Bedeutung für den Klimaschutz

Die Privilegierung von Balkonkraftwerken im Wohnungseigentums- und Mietrecht hat bedeutende Auswirkungen auf den Klimaschutz. Durch die erleichterte Installation solcher Anlagen werden Mieter und Wohnungseigentümer dazu ermutigt, auf erneuerbare Energien umzusteigen und ihren eigenen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.

Balkonkraftwerke ermöglichen es den Verbrauchern, ihren eigenen Strom zu erzeugen und somit unabhängiger von konventionellen Energieversorgern zu werden. Dies trägt dazu bei, den Verbrauch von fossilen Brennstoffen zu reduzieren und den CO2-Ausstoß zu verringern. Da die steckerfertigen Solaranlagen auf dem eigenen Balkon oder der eigenen Terrasse installiert sind, entfallen lange Transportwege und damit auch Emissionen, die bei der Stromerzeugung und bei der Stromübertragung entstehen.

Darüber hinaus sensibilisieren Balkonkraftwerke die Verbraucher für den eigenen Energieverbrauch und fördern somit ein umweltbewusstes Verhalten. Durch die direkte Einspeisung des selbst erzeugten Stroms ins eigene Netz können die Nutzer ihren Verbrauch besser steuern und gezielt auf den Einsatz von Strom aus konventionellen Energiequellen verzichten.

Die Privilegierung von Balkonkraftwerken im Wohnungseigentums- und Mietrecht ist daher ein wichtiger Schritt, um den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben und den Klimaschutz zu unterstützen. Durch die Schaffung von Anreizen und erleichterten Genehmigungsverfahren werden immer mehr Verbraucher dazu ermutigt, auf nachhaltige Energiequellen umzusteigen und somit einen positiven Beitrag zum Schutz unserer Umwelt zu leisten.

Unser Fazit:

Insgesamt lässt sich festhalten, dass die Privilegierung von Balkonkraftwerken im Wohnungseigentums- und Mietrecht langfristig positive Auswirkungen auf den Energieverbrauch, die Kostenersparnis der Verbraucher, die Dezentralisierung des Energiesystems und den Klimaschutz hat. Durch die erleichterte Installation solcher Anlagen werden Mieter und Wohnungseigentümer dazu ermutigt, auf erneuerbare Energien umzusteigen und ihren eigenen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.

Die Nutzung von Balkonkraftwerken ermöglicht es den Verbrauchern, ihren eigenen Strom zu erzeugen und somit unabhängiger von konventionellen Energieversorgern zu werden. Dies trägt dazu bei, den CO2-Ausstoß zu verringern, die Stromrechnungen zu senken und die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Zudem leisten Balkonkraftwerke einen wichtigen Beitrag zur Dezentralisierung des Energiesystems und fördern ein umweltbewusstes Verhalten bei den Verbrauchern.

Durch die Privilegierung solcher Anlagen und die Schaffung von Anreizen für ihre Installation können immer mehr Verbraucher dazu ermutigt werden, auf erneuerbare Energien umzusteigen und somit langfristig einen nachhaltigen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz zu leisten. Es bleibt zu hoffen, dass jetzt die Städte und Gemeinden die Nutzung von Balkonkraftwerken weiter vorantreiben und fördern werden, um eine nachhaltige und umweltfreundliche Energieversorgung zu gewährleisten.

09. Juli 2024 | Überarbeitung am 27.09.2024 by Andreas Mense

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