Balkonkraftwerke mit neuen Regeln
• Solarpaket 1 – Weniger Bürokratie und mehr Möglichkeiten, Strom und CO2 einzusparen. Das neue Gesetz auf den Punkt gebracht.
Bundestag und Bundesrat geben grünes Licht
Balkonkraftwerke können jetzt noch einfacher in Betrieb genommen werden. Bundestag und Bundesrat beschlossen am Freitag, 26.04.2024, das neue Gesetzespaket – Solarpaket 1. Welche Erleichterungen das Solarpaket 1 mit sich bringt und ab wann diese gelten, lesen Sie in unserem Blog-Beitrag.
Mit Inkrafttreten des – Solarpaket 1 – am 16.05.2024 wird die Inbetriebnahme von Balkonkraftwerken noch attraktiver und der schnelle Einstieg in die Nutzung von Solarenergie unkomplizierter.
Solarpaket 1 – Die wichtigen Neuerungen:
– Anhebung der Einspeisegrenze für Balkonkraftwerke auf 800 Watt (W)
– Die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt
– Die Anmeldung beim Marktstammdatenregister (MaStR) wird vereinfacht
– Duldung rückwärts drehender Stromzähler
– Vereinfachung der Bauproduktregelungen
– Schuko-Steckern vor Zulassung als „Energiesteckvorrichtung“
– Die Leistungsgrenze der Solarmodule liegt jetzt bei 2000 Wp
Die Gesetzesänderungen im Überblick:
800 Watt Wechselrichter ist jetzt erlaubt
Die Einspeiseleistung für Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) erhöht sich bei den Wechselrichtern von 600 Watt auf jetzt maximal 800 Watt. Damit können Sie mehr Strom erzeugen und effizienter sparen. Selbst bei schwachen Lichtverhältnissen oder wolkigem Wetter erzielen Balkonkraftwerke jetzt höhere Erträge.
Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt
Die Anmeldung bei lokalen Netzbetreibern entfällt. Bereits zum 1. April 2024 hat die Bundesnetzagentur die Registrierung von Balkonkraftwerken im MaStR vereinfacht. Die Bundesnetzagentur informiert jetzt den Netzbetreiber automatisch über das Balkonkraftwerk, das neu an das Netz angeschlossen wurde. Für die Anmeldung im MaStR hat man jetzt nach der Inbetriebnahme einen Monat Zeit. Der Netzbetreiber hat anschließend vier Monate Zeit, die Anschlusssituation zu prüfen und kann gegebenenfalls einen Smart Meter (digitaler Zweirichtungszähler oder intelligentes Messsystem) installieren.
Rückwärts laufende Stromzähler sind erlaubt
Digitale Stromzähler sind nicht verpflichtend. Vorübergehend dürfen Balkonkraftwerke auch über ältere, rückwärts drehende Stromzähler in Betrieb genommen werden. Alte, rückwärts laufende Ferraris-Zähler müssen vor Inbetriebnahme nicht ausgetauscht werden. Erst nach 4 Monaten muss der Stromzähler per Gesetz ausgetauscht werden. Das vereinfacht die Installation und Inbetriebnahme erheblich.
Vereinfachung der Bauproduktregelung
Im August 2023 hat das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) klargestellt, dass Balkonkraftwerke nicht mehr als Bauprodukte gelten. Diese Änderung bringt für Besitzer von Balkonkraftwerken im Jahr 2024 mehrere Vorteile mit sich. Eine wesentliche Erleichterung betrifft die Regelungen zur Überkopfverglasung, die nun nicht mehr auf Balkonkraftwerke angewendet werden. Dadurch ist es jetzt erlaubt, Balkonkraftwerke in einer Höhe von über 4 Metern zu installieren, ohne zusätzliche baurechtliche Vorgaben beachten zu müssen. Dies erleichtert die Montage und Nutzung von Balkonkraftwerken erheblich und erweitert die möglichen Installationsorte.
Solarmodule – Wegfall der 2 Quadratmeter-Beschränkung
Ein weiterer Vorteil der neuen Regelung ist der Wegfall der bisherigen Flächenbeschränkung für Solarmodule. Bisher durften Solarmodule, die an Gebäuden als Teil eines Balkonkraftwerks installiert wurden, eine maximale Fläche von 2 Quadratmetern nicht überschreiten. Diese Begrenzung ist nun aufgehoben, was es ermöglicht, größere Solarmodule zu installieren. Dies bedeutet, dass Effizienz und Leistung der Balkonkraftwerke gesteigert werden können, da mehr Solarfläche zur Verfügung steht. Insgesamt erleichtern diese Änderungen den Einsatz von Balkonkraftwerken und tragen zu einer besseren Nutzung erneuerbarer Energien bei.
Zulassung von Schuko-Stecker als „Energiesteckvorrichtung“
Die technische Installation wird jetzt noch einfacher. Der zulässige Anschluss per Schuko-Stecker ans Hausnetz soll offiziell in die DIN-Produktnorm (DIN VDE V 0126-95) aufgenommen werden. Diese Regelung wird technisch in einer Norm des VDE und der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) überarbeitet.
Balkonkraftwerk – Jetzt 2000 Watt Gesamtleistung möglich
Die Leistungsgrenze der Solarmodule bei einem Balkonkraftwerk beträgt jetzt maximal 2000 Watt (Wp). Damit können jetzt Balkonkraftwerke mit vier Solarmodulen installiert werden, die je eine maximale Leistung von maximal 500 Watt (Wp) haben.
Solarpaket 1: Ab wann gelten die Gesetzesänderungen
Das sogenannte Solarpaket 1 mit einer Vielzahl von Maßnahmen zum Ausbau der Photovoltaik wurde am 26.04.2024 vom Bundestag beschlossen und am selben Tag vom Bundesrat verabschiedet. Mit der Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes (BGBl.-Nr.: 151) unter der Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, trat die Änderung am 16.05.2024 in Kraft.
Hinter dem Solarpaket 1 steckt das lang erwartete „Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und weiterer energiewirtschaftlicher und rechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung.“ Ziel des Gesetzes ist es, den Ausbau der Solarenergie zu steigern, zu vereinfachen und zu beschleunigen. Als Eckpfeiler der Energieversorgung von heute und morgen kommt dem Ausbau der Solarenergie eine bedeutende Rolle zu. Bis 2030 müssen in Deutschland Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von mehr als 130 Gigawatt zugebaut werden, um die Ausbauziele aus dem EEG zu erreichen und auf dem Pfad zur Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 zu bleiben.
Mehr Photovoltaik auf Dächern und an Gebäuden
Der Betrieb von Balkonkraftwerken, die beispielsweise an Brüstungen von Balkonen befestigt werden können, erfährt durch die verabschiedeten Maßnahmen deutliche Erleichterungen. Damit soll die Energiewende auch in urbane Räume zu den Mietern gebracht werden. Zukünftig können Balkonkraftwerke – im EEG als Steckersolargeräte bezeichnet – mit einer Leistung von bis zu 2000 Wp (Watt Peak) und einer Wechselrichterleistung von 800 Watt betrieben werden, ohne diese beim Netzbetreiber anmelden zu müssen. Zusätzlich dürfen die Geräte übergangsweise auch mit alten Ferraris-Zählern betrieben werden. Diese laufen bei Überproduktion an Solarstrom, der nicht über das Hausnetz genutzt wird, bei Netzeinspeisung rückwärts und reduzieren damit sofort die Energiekosten erheblich.
Hier der Original Gesetzestext:
„(5a) Ein Steckersolargerät oder mehrere Steckersolargeräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Watt (Voltampere), die hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers betrieben werden und der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet werden, können unter Einhaltung der für die Ausführung eines Netzanschlusses maßgeblichen Regelungen angeschlossen werden. Registrierungspflichten nach der Marktstammdatenregisterverordnung bleiben unberührt; zusätzliche gegenüber dem Netzbetreiber abzugebende Meldungen von Anlagen nach Satz 1 können nicht verlangt werden.“
Was fehlt jetzt noch im Solarpaket 1
UPDATE: Am 04.07.2024 wurde vom Bundestag eine Novelle des Miet- und Wohnungseigentumsrechts mit großer Mehrheit verabschiedet, um die Hürden für die Inbetriebnahme von Steckersolargeräte zu senken. Jetzt gelten Balkonkraftwerke zu “privilegierte bauliche Veränderungen” und macht jetzt die Installation von steckerfertigen Solaranlagen ganz einfach. Das „Recht aufs Balkonkraftwerk“ ist jetzt zum Ende des Monats Fakt!
Ein weiterer Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums befasst sich derzeit mit der Aufnahme von Steckersolargeräten in den Katalog der Maßnahmen im Wohnungseigentums-gesetz (WEG) sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Es geht um die Privilegierung des Balkonkraftwerks im Miet- und Wohneigentumsrecht – das „Recht aufs Balkonkraftwerk“. Bislang haben Mieter und Wohnungseigentümer keinen Anspruch, steckerfertige Mini-Solaranlagen eigenständig zu installieren und sind von der Zustimmung ihres Vermieters, bzw. der Eigentümergemeinschaft abhängig. Mit einer Neuregelung könnten mehr Mieter von einer Installation von Balkonkraftwerken profitieren und einen zusätzlichen Beitrag zur Energiewende leisten.
Balkonkraftwerk: Empfehlungen des VDE
Zulassung von Schuko-Steckern als „Energiesteckvorrichtung“: Die technische Installation wird noch leichter. Der zulässige Anschluss per Schuko-Stecker ans Hausnetz soll offiziell in die DIN-Produktnorm (DIN VDE V 0126-95) aufgenommen werden. Diese Regelung wird technisch in einer Norm des VDE und der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) überarbeitet.
Das Risiko eines Stromschlags ist nicht gegeben, wenn der Schuko-Stecker mit einem Wechselrichter (mit VDE-AR-N-4105:2018 Zertifikat – integrierten NA-Schutz) kombiniert ist, der über einen Netz- und Anlagenschutz verfügt. Der Anschluss von Balkonkraftwerken über handelsübliche Mehrfachsteckdosen ist weiterhin nicht gestattet!
Unser Fazit:
Das Solarpaket 1 bringt zahlreiche Erleichterungen und Möglichkeiten für den Betrieb von Balkonkraftwerken. Durch die vereinfachten Regelungen können mehr Menschen in Deutschland zur Energiewende beitragen und gleichzeitig ihre Energiekosten senken.
16. Mai 2024 by Andreas Mense